Die beeindruckenden Fähigkeiten generativer KI-Systeme beflügeln derzeit vielerorts die Vorstellungskraft: Ob Automatisierung, Textgenerierung oder Datenanalyse – die Anwendungsfelder scheinen grenzenlos. Gleichzeitig sorgen neue rechtliche Rahmenbedingungen – etwa die EU-KI-Verordnung – für Verunsicherung.
Ein offener und dabei verantwortungsvoller Umgang mit den Möglichkeiten von KI ist daher essenziell: Nur so lassen sich Potenziale ausschöpfen, ohne etablierte Sicherheitsstandards und regulatorische Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.
Künstliche Intelligenz (KI) ist bereits als Status quo etabliert. Die Bundesnetzagentur hat 2021 für ihren Marktdialog Unternehmen nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz befragt. Demnach nutzen bereits viele Unternehmen KI, insbesondere zur Erkennung von Anomalien in der Überwachung von Infrastrukturen und Anlagen. Diese Verfahren dienen dazu, frühzeitig Unregelmäßigkeiten in Messwerten oder Betriebsdaten zu erkennen, um potenzielle Schäden oder Ausfälle zu vermeiden. Die Anomalieerkennung ist kein neues Feld. Schon seit Jahren werden in der Energiewirtschaft Verfahren – bislang zumeist unter den Schlagworten Data Mining oder Predictive Analytics – eingesetzt. Diese Systeme sind meist eng auf spezifische Datenquellen und Anwendungsfälle zugeschnitten. Ihre Transparenz, Nachvollziehbarkeit und technische Beherrschbarkeit sind gegeben – sofern sie professionell implementiert und betrieben werden.[...]
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